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Stellenangebote 

Ausbildung Pflegefachkraft ab 2023

Zugangsvoraussetzungen:

•  Mittlerer Schulabschluss
• Hauptschulabschluss plus eine erfolgreichen abgeschlossene 
  – mindestens zweijährige Berufsausbildung 
   oder
  – mindestens einjährige Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege
• Erfolgreich abgeschlossene zehnjährige allgemeine Schulbildung

 

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, als Teilzeitausbildung maximal fünf Jahre. Sie ist kostenlos, es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht in einer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung. Die Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von mindestens 2.100 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von mindestens 2.500 Stunden. Begonnen wird die praktische Ausbildung mit einem sogenannten Orientierungseinsatz bei uns im Betrieb. Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre, als Teilzeitausbildung maximal fünf Jahre. Sie ist kostenlos, es besteht ein Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Ausbildung erfolgt im Wechsel zwischen Unterricht in einer Pflegeschule und der praktischen Ausbildung. Die Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von mindestens 2.100 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von mindestens 2.500 Stunden. Begonnen wird die praktische Ausbildung mit einem sogenannten Orientierungseinsatz bei uns im Betrieb. Danach folgen die Pflichteinsätze in der stationären Akutpflege (im Krankenhaus), in der stationären Langzeitpflege (in einer Pflegeeinrichtung für alte Menschen), in der ambulanten Akut-/Langzeitpflege (bei einem ambulanten Pflegedienst), in der pädiatrischen Versorgung (z. B. in einer Kinderklinik) und in der psychiatrischen Versorgung (z. B. in einer psychiatrischen Klinik). Im letzten Einsatz, dem sogenannten Vertiefungseinsatz, der in der Regel beim Träger der praktischen Ausbildung stattfin- det, endet der praktische Ausbildungsteil mit einer staatlichen Prüfung. Alle Auszubildenden können – unabhängig von ihrem gewählten Vertiefungseinsatz – ihre Ausbildung im dritten Jahr generalistisch fortführen und mit dem Berufsab- schluss „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ beenden. Die Absolventinnen und Absolventen können in allen Versor- gungsbereichen der Pflege arbeiten. Der generalistische Abschluss wird zudem automatisch EU-weit anerkannt. Je nach gewähltem Vertiefungseinsatz ist es auch möglich, die Ausbildung im letzten Ausbildungsdrittel auf die Pflege von alten Menschen oder von Kindern und Jugendlichen auszurichten (Wahlrecht). Die Ausbildung schließt in diesem Fall dann mit dem Berufsabschluss „Altenpflegerin/Alten- pfleger“ bzw. „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger“ ab.

 

Ausbildungsvergütung

1. Ausbildungsjahr 1.140,69 €
2. Ausbildungsjahr 1.202,07 €
3. Ausbildungsjahr 1.303,38 €

 

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